Nachweis einer Masernimpfung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

durch das nun geltende “Masernschutzgesetz” sind wir als Schule verpflichtet, den Masernimpfschutz unserer Schüler*innen nachzuhalten.

Wir möchten Sie daher bitten, möglichst bald, spätestens bis zum 30.06.21, einen Nachweis über einen angemessenen Impfschutz der Schulleitung über das Sekretariat vorzulegen. Dies kann durch folgende Dokumente geschehen:

  • Impfausweis
  • Ärztliches Zeugnis über Antikörper, wenn Ihr Kind bereits an Masern erkrankt gewesen ist
  • Ärztliche Bescheinigung über eine Unverträglichkeit (Kontraindikation) in Bezug auf eine Masernimpfung

Alle Schüler*innen, von denen uns bis zum 31.07.2021 kein enstprechender Nachweis vorliegt, müssen namentlich dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Bitte nutzen Sie, falls notwendig, die Zeit, um die Impfung nachzuholen oder einen Nachweis beim Arzt zu besorgen.

Vorab vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

M. Driessen / E. Quack

(Schulleitung)

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